Rahmenbedingungen für Partner-Apotheken

AGB 2GKARTE für Apotheken – (Rahmenbedingungen für Partner-Apotheken)

Rahmenbedingungen für Geschäftsbeziehungen zwischen Partner-Apotheken und dem Unternehmen AMAMEDIS GmbH, Lützowstr. 11a, 04155 Leipzig – im Folgenden als „Amamedis“ bezeichnet.

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf (A) und die Anforderung (B) der 2GKARTE mit EU-Impfzertifikat auf der Rückseite. Allgemeine Bestimmungen (C) gelten sowohl beim Verkauf als auch für die Anforderung der 2GKARTE mit EU-Impfzertifikat auf der Rückseite.

§ 1 Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten zwischen Amamedis und der als Partner-Apotheke registrierten Apotheke für alle zwischen den Vertragsparteien begründeten Vertragsverhältnisse in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung werden auch ohne, dass in etwaigen Einzelverträgen eine spezielle Bezugnahme erfolgt, Bestandteil jedes derartigen Einzelvertrags, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Amamedis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Mit der Registrierung bestätigt die Partner-Apotheke, die hier aufgeführten Rahmen-bedingungen für Partner-Apotheken als Geschäftsbedingungen in vollem Umfang zu akzeptieren. Gegenbestätigungen der Apotheke unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  • Die Partner-Apotheke verpflichtet sich ferner, die auf der Internetseite von Amamedis und in den auf postalischem Weg oder per E-Mail zugestellten Mitarbeiter-Informationen gesondert beschriebenen Nutzungsbedingungen (zum Beispiel Regelungen zum Ablauf der Ausstellung einer 2GKARTE) in der jeweils gültigen Form zu befolgen.
  • Alle Wege, auf denen Amamedis die 2GKARTE Dienste zur Verfügung stellt, werden im Folgenden gemeinsam behandelt. Die Apotheke schließt den Vertrag über Zusammenarbeit mit der Amamedis ab, um als Partner-Apotheke die Dienste den Endverbrauchern anbieten zu können.
  • Die Apotheke kann diese Rahmenbedingungen jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem Link www.econoby.de/partner_apotheke/rahmenbedingungen von der Website aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

§ 2 Registrierung als Partner-Apotheke, Vertragsschluss

  • Die Möglichkeit der Registrierung stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Amamedis dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung, sich als Partner-Apotheke zu bewerben.
  • Apotheken können sich als Partner-Apotheke der Amamedis auf der Partner-Apotheken-Seite unter https://www.econoby.de/apotheken-registrierung registrieren und damit als Partner-Apotheke bewerben. Die Apotheke gibt daher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Zusammenarbeit in Form dieses Rahmenvertrages ab.
  • Die Zusammenarbeit setzt aufseiten der Partner-Apotheke folgende technische

Anforderungen voraus:

  1. Browser, der mindestens HTML 5 beherrscht (Siehe Handbuch)
  2. Scanner oder Kamera im mobilen Gerät
  • Die Registrierung erfolgt in folgenden Schritten:
    1. Klicken auf Button „Jetzt registrieren“ auf der Seite Partner-Apotheken,
    2. Angabe der Kontakt-Daten, Adresse der Hauptapotheke und der ggf. teilnehmenden Filialen und Rechnungsinformationen,
    3. Akzeptieren der Rahmenbedingungen für Partner-Apotheken,
    4. Abgabe des Angebots auf Registrierung durch Klicken auf Button „Verbindlich registrieren“

Die Apotheke kann vor der verbindlichen Registrierung den Vorgang durch Schließen des Internetbrowsers abbrechen. Nach Abschluss der Registrierung senden wir der Apotheke eine Bestätigungs-E-Mail zu. Diese stellt keine Annahme des Angebots dar.

Die Apotheke sichert zu, dass alle von ihr bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Die Apotheke darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden.

  • Amamedis behält sich vor die Angaben zu prüfen. Bei falschen Angaben, insbesondere wenn die angegebenen Daten nicht einer Apotheke zugeordnet werden können, wird der Registrierungs- antrag abgelehnt. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Versenden der Onboarding-E-Mail per Post an die Apotheke innerhalb von 7 Tagen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
  • Bei Annahme des Angebots durch die Amamedis kommt der Vertrag mit Zugang der

Onboarding-E-Mail bei der Partner-Apotheke zu Stande.

  • Ferner nimmt Amamedis bei zustande kommen des Vertrags die Einrichtung der Partner-Apotheke vor, damit diese auf die 2GKARTE Software zugreifen kann. Amamedis ist mit Freischaltung in der 2GKARTE Software berechtigt, die Partner-Apotheke als Partner auf der Internetseite von Amamedis zu führen.
  • Amamedis behält sich vor, jederzeit und in regelmäßigen Abständen in geeigneter Form zu überprüfen, ob die Angaben der Partner-Apotheke weiterhin zutreffend sind, insbesondere ob unter der angegebenen Anschrift eine Apotheke betrieben wird.
  • Die Rechtsbeziehungen zwischen Amamedis, dem Kunden und der Partner-Apotheke als Erfüllungsgehilfe von Amamedis und als Anbieter der 2GKARTE richten sich nach den gesonderten „Allgemeinen Nutzungsbedingungen der 2GKARTE für Verbraucher“. Eine Anpassung der „Allgemeinen Nutzungsbedingungen der 2GKARTE für Verbraucher“ ist für Amamedis jederzeit möglich und stellt keine Änderung des Vertrags dar.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf (A) und die Anforderung (B) der 2GKARTE mit EU-Genesenen- und Impfzertifikat auf der Rückseite. Allgemeine Bestimmungen (C) gelten sowohl beim Verkauf als auch für die Anforderung der 2GKARTE mit EU-Impfzertifikat auf der Rückseite.

A) Verkauf der 2GKARTE in der Apotheke

§ 1 Abschluss von Geschäften

Die Partner-Apotheke ist ermächtigt selbst Geschäfte im Namen und auf Rechnung von Amamedis bezüglich des Verkaufs der 2GKARTE abzuschließen. Die Auswahl des Vertragspartners (Endkunde) obliegt der Partner-Apotheke. Der Vertrag mit dem Endkunden kommt mit Amamedis zustande. Amamedis trägt daher auch das Gewährleistungsrisiko. Wenn und soweit mit der Partner-Apotheke nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, muss das Geschäft inhaltlich den vom Unternehmer vorgegebenen jeweils gültigen Bedingungen des 2GKARTE Handbuchs entsprechen.

§ 2 Preisbindung

Die Partner-Apotheke bietet den Endkunden die 2GKARTE zu den auf der Website dargestellten Preisen an; Stand Juni 2021:

  • 2GKARTE mit EU-Impfzertifikat: 9,90 € (inkl. 19 % MwSt.)

Über Preisänderungen und / oder Änderungen der Vertragsprodukte informiert Amamedis die Partner-Apotheke rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher.

§ 3 Abrechnung der entgegengenommenen Gelder

Nach Ablauf eines Monats stellt Amamedis gegenüber der Partner-Apotheke eine Abrechnung über die im Vormonat geschlossenen Geschäfte. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf des 14. Kalendertages gerät die Partner-Apotheke im Falle einer unvollständigen Auszahlung an Amamedis in Verzug und hat etwaig entstehende Verzugsschäden zu ersetzen. Amamedis ist zur Abtretung ihrer Ansprüche an ein Inkassobüro berechtigt.

B) Anfordern der 2GKARTE in der Apotheke

§ 1 Leistungsbeschreibung

Die Partner-Apotheke hat nach Erwerb der 2GKARTE durch den Endkunden die 2GKARTE gemäß des als Anlage 1 beigefügten Handbuchs anzufordern.

Die Partner-Apotheke verpflichtet sich, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die für eine reibungslose Umsetzung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen erforderlich sind.

§ 2 Vergütung

  • Die Vergütung für die unter § 1 genannten Leistungen beträgt EUR 3,00 (netto) je angeforderter 2GKARTE, die auf einem Erwerb seitens des Endkunden beruht.
  • Die Vergütung ist mittels des seitens der Amamedis zur Verfügung gestellten Templates durch die Partner-Apotheke nach Ablauf eines Monats für den jeweiligen Vormonat geltend zu machen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungszugang.

C)   Allgemeine Bestimmungen

Die Partner-Apotheke hat nach Erwerb der 2GKARTE durch den Endkunden die 2GKARTE gemäß des als Anlage 1 beigefügten Handbuchs anzufordern.

§ 1 Rechte und Pflichten von Amamedis

  • Amamedis stellt der Partner-Apotheke die für ihre Tätigkeit benötigten Anleitungen und Informationen, insbesondere Kundeninformationen, Software (Zugang zur 2GKARTE Erfassung) sowie Werbematerialien zur Verfügung.
  • Amamedis behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen der 2GKARTE, der Vorgaben der Verifizierung, der Gestaltung der 2GKARTE oder sonstiger in den Unterlagen beschriebener Abläufe für die 2GKARTE vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und die Kunden hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen der 2GKARTE werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Diese Änderungen stellen keine Änderung des Vertrages im Verhältnis zur Partner-Apotheke dar.
  • Amamedis behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenbedingungen oder sonstiger in den Unterlagen beschriebener Abläufe für die Ausgabe der 2GKARTE vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und die Partner-Apotheke hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Rahmenbedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Partner-Apotheke weiterhin 2GKARTEn nach (A) verkauft oder nach (B) anfordert oder wenn nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Amamedis behält sich in diesem Fall das Recht zur Kündigung vor.

§ 2 Rechte und Pflichten der Partner-Apotheke

  • Die Partner-Apotheke ist verpflichtet, bei allen von ihr im Rahmen dieses Vertrages ausgeübten Handlungen sämtliche gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Partner-Apotheke verpflichtet sich, alle gesetzlichen Mitwirkungspflichten einzuhalten.
  • Die Partner-Apotheke ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten für das Nutzerkonto vertraulich zu behandeln, nicht an fremde Dritte weiterzugeben oder sonst offenzulegen. Eine Überlassung oder Übertragung der Daten an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nicht gestattet. Im Falle des Verlusts der Zugangsdaten ist die Partner-Apotheke verpflichtet, den Verlust Amamedis unverzüglich zu melden. In diesem Fall ist Amamedis berechtigt, den Zugang der Partner-Apotheke zum „2GKARTE Operator“ App zu sperren.
  • Die Partner-Apotheke ist verpflichtet, erkennbare Störungen der „2GKARTE Operator“ App unverzüglich gegenüber Amamedis anzuzeigen.
  • Erhält die Partner-Apotheke von einer unberechtigten Nutzung durch einen Kunden Kenntnis, ist dies unverzüglich gegenüber Amamedis anzuzeigen.
  • Erhält die Amamedis von einer unberechtigten Nutzung durch die Partner-Apotheke Kenntnis, ist Amamedis berechtigt den Zugang zum „2GKARTE Operator“ App zu sperren.

§ 3 Dauer des Vertrags, Kündigung, Rückgabe der Materialien

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • Für eine Kündigungserklärung genügt Textform. Die Kündigung ist zu richten an 2gkarte@amamedis.de.
  • Nach Beendigung dieses Vertrags hat die Partner-Apotheke etwaige noch in ihrem Besitz befindliche Verbrauchsmaterialien an Amamedis zurückzugeben.

§ 4 Rechte am Vertragsprodukt, Eigentum an den 2GKARTEn

  • Sämtliche Rechte, insbesondere an Ideen, Konzepten, Leistungen und Produkten an den 2GKARTEn stehen Amamedis zu. Amamedis erteilt der Partner-Apotheke jedoch während der Vertragslaufzeit die Erlaubnis, die Marken und sonstigen Zeichen der Amamedis zum Zwecke des Abschlusses von Geschäften unter Beachtung der Weisungen von Amamedis zu nutzen. Die Partner-Apotheke hat dabei in der Konstellation B) auf ihre rechtliche Stellung des stellvertretenden Verkaufs der Vertragsprodukte hinzuweisen.
  • Die Partner-Apotheke verpflichtet sich, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how von Amamedis weder selbst anzugreifen, noch durch Dritte angreifen zu lassen, oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen.
  • Amamedis bleibt Eigentümerin der 2GKARTEn bis zur Übereignung an den Endkunden. Das Eigentum an den 2GKARTEn geht nicht auf die Partner-Apotheken über.

§ 5 Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden den Inhalt dieses Vertrags und seiner Anlagen vertraulich behandeln. Die Partner-Apotheke hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Amamedis, die ihr während der Vertragslaufzeit anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages zu wahren. Die Partner-Apotheke hat sicherzustellen, dass die vorgenannten Geheimhaltungs-verpflichtungen auch von seinen Angestellten, Untervertretern und sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.

§ 6 Datenschutz

  • Die Vertragspartner halten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Vertragspartner werden die im Rahmen der gemeinsamen Datenverarbeitung erhobenen Daten nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verarbeiten sowie betroffene Personen nicht einer auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruhenden Entscheidung (Scoring) unterwerfen, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO).
  • Die Vertragspartner sind hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endkunden gemeinsam im Sinne des Art. 26 DSGVO für diese Datenverarbeitung verantwortlich. Die Vertragspartner legen im Bereich der gemeinsamen Datenverarbeitung die Zwecke und/oder die Mittel als gemeinsame Verantwortliche fest. Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten einer oder beider Vertragspartner ein Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der gemeinsamen Datenverarbeitung tätig wird. Für die sonstigen Verarbeitungstätigkeiten außerhalb der gemeinsamen Datenerhebung sind die Vertragspartner jeweils eigenständige und unabhängige Verantwortliche. Die Vertragspartner entscheiden in diesem Bereich jeweils eigenständig über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung.
  • Zweck der gemeinsamen Datenverarbeitung ist die Anforderung einer 2GKARTE für den Endverbraucher. Dieser Zweck ist einzuhalten. Andere Daten und Zielgruppen als die abgesprochenen dürfen von keinem Vertragspartner übermittelt oder gespeichert sowie verarbeitet werden. Die Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt:
  1. Die Partner-Apotheke ist für die Erhebung und Erfassung der Kundendaten sowie der Übermittlung durch Eintragung dieser Daten in Systemen der Amamedis zuständig.
  2. Amamedis ist für die Speicherung, Einschränkung, Löschung sowie Vernichtung der Kundendaten zuständig.
  • Von der gemeinsamen Datenverarbeitung sind folgende Datenkategorien betroffen:
  1. Kundendaten – wie Kontaktdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse);
  2. Gesundheitsdaten des Kunden – offizielles Impfzertifikat in Form eines QR-Codes erstellt durch das Robert-Koch-Institut
  • Rechtsgrundlage der gemeinsamen Datenverarbeitung ist die Einwilligung des Endkunden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a), 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO. Im Falle des Verkaufs der 2GKARTE über die Partner-Apotheke stellt Amamedis den Einwilligungstext innerhalb der „Operator App“ zur Verfügung. Die Partner-Apotheke stellt vor Beginn der Datenverarbeitung die erteilte Einwilligung des Endkunden sicher und bestätigt die Abgabe der Einwilligungserklärung durch den

Endkunden in der „Operator App“.

  • Die Vertragspartner stellen den Betroffenen das Wesentliche dieser Vereinbarung im Wege der Datenschutzinformationen für Endkunden zur Verfügung. Amamedis stellt den Partner-Apotheken ein entsprechendes Musterformular (Anlage 2) zur Verfügung. Mit diesem können die Endkunden gemäß Art. 13, 14 DSGVO in leicht zugänglicher und aussagekräftiger Weise sowie in Übereinstimmung mit dem EU-Datenschutzrecht über die Zusammenarbeit mit den Partner-Apotheken, die Gemeinsame Datenverarbeitung, die im Rahmen der Gemeinsamen Datenverarbeitung erhobenen Datenkategorien, und über die verfolgten Verarbeitungstätigkeiten und -zwecke informiert werden. Die Partner-Apotheke stellt den Endkunden diese Datenschutzinformationen zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten zur Verfügung. Zusätzlich stellt Amamedis die Datenschutzinformationen auch auf ihrer Website bereit.
  • Betroffene Personen können ihre Rechte bezüglich der gemeinsamen Datenverarbeitung unter den EU-Datenschutzvorschriften gegenüber jedem Vertragspartner geltend machen. Die Vertragspartner benennen sich in der Datenschutzerklärung für den Endkunden, der Einwilligungserklärung und soweit erforderlich an sonstiger geeigneter und rechtlich zulässiger Stelle als Ansprechpartner für die Ausübung der Betroffenenrechte von Endkunden. Zuständig für die Beantwortung von Betroffenenanfragen ist Amamedis. Die Partner-Apotheke informiert Amamedis unverzüglich über jede seitens Endkunden direkt gegenüber der Partner-Apotheke geltend gemachte Betroffenenanfrage und leitet gegebenenfalls alle zur Beantwortung erforderlichen Informationen an Amamedis weiter. Sollte sich herausstellen, dass eine Betroffenenanfrage weder die gemeinsame Datenverarbeitung noch die eigene Verantwortlichkeit von Amamedis betrifft, wird Amamedis dies der Partner-Apotheke unverzüglich mitteilen. In diesem Fall ist die Partner-Apotheke für die weitere Bearbeitung verantwortlich.
  • Beide Vertragspartner unterhalten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
  • Sollte bei einem der Vertragspartner eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eintreten, wird diese die andere Partei unverzüglich darüber informieren. Die Vertragspartner werden im weiteren Verlauf miteinander kooperieren, um den Umfang oder die Intensität der Verletzung möglichst gering zu halten, oder die Verletzung zu beheben. Jeder der Vertragspartner erfüllt die Melde- und Benachrichtigungspflichten, die sich im Rahmen der gemeinsamen Datenverarbeitung aus Art. 33 und 34 DSGVO ergeben.

(10)Wird einer der Vertragspartner wegen einer behaupteten rechtswidrigen gemeinsamen Datenverarbeitung in Anspruch genommen, informiert er die andere Partei hierüber unverzüglich. Dabei ist es unerheblich, ob die Inanspruchnahme gerichtlich oder außergerichtlich erfolgt.

§ 7 Haftung

  • Ansprüche auf Schadensersatz sind wechselseitig ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweils anderen Vertragspartners beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Vertragspartner jeweils nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für eine Ansteckung durch Covid-19 trotz Ausstellung der 2GKARTE oder einer Ansteckung einer weiteren Person durch Covid-19 durch den Träger der 2GKARTE, da die 2GKARTE keine Immunität garantiert.
  • Amamedis oder die Partner-Apotheke geben zu keinem Zeitpunkt eine Aussage über die

Immunität des Kunden in Bezug auf Covid-19 ab. Amamedis stellt ausschließlich eine die 2GKARTE zur Verfügung, auf deren Rückseite sich das offizielle Impfzertifikat in QR-Code-Form befindet.

  • Die 2GKARTE gewährt keine Sicherheit, dass der Kunde andere Menschen nicht mit Covid-19 infiziert. Die 2GKARTE gewährt keine Bestätigung des Erfolgs einer Schutz-Impfung.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter,   Angestellten und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.

§ 8 Sonstiges

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Amamedis.
  • Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderungen dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  • Für die Durchführung dieses Vertrags gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die für eine reibungslose Umsetzung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen und

Transaktionen zweckdienlich sind.

  • Sollte eine Bestimmung dieser Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie beim Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vertraulichkeitsvereinbarung eine Regelungslücke enthält.